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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Spende muss unentgeltlich (ohne > Gegenleistung) erfolgen. Erlaubt ist lediglich die > öffentliche Nennung und Ehrung des Spenders. Wenn > also die Werbung nur darin bestand, dass der > Spender bei Anlass der Tombola genannt wurde, gäbe > es da keine Bedenken. > Die Tombola muss außerdem steuerbegünstigt sein, > sonst läge eine Mittelfehlverwendung. Hier gelten > die allgemeinen Vorgaben für die > Zweckbetriebszuordnung von Lotterien.
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