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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hier darf ein Aufwandsersatz bezahlt werden. Es > handelt sich also nicht um unentgeltiche > Zuwendungen, d.h. Aufmerksamkeiten. > Für die Reisekosten muss aber ein Einzelnachweis > erfolgen.
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