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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei der Förderung des Tierschutzes sind die > Beiträge spendenabzugsfähig. > Bei den meisten anderen gemeinnützigen Zwecken > auch. > Ausnahmen sind lediglich: > - Sport > - freizeitbezogene Kulturzwecke > - und die freizeitbezogenen Zwecke des § 52 Nr. 23 > AO (die Förderung der Tierzucht, der > Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des > traditionellen Brauchtums einschließlich des > Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der > Soldaten- und Reservistenbetreuung, des > Amateurfunkens, des Modellflugs und des > Hundesports )
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