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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Erstattung sind nicht steuerfrei, weil es sich > um Fahrten zu einer "ersten Tätigkeitstätte" > handelt. Falls er noch nicht ausgeschöpft ist, > könnte man aber den Ehrenamtsfreibetrag (720 Euro > pro Jahr) dafür nutzen. Es spielt dann keine > Rolle, ob es sich um Vergütung oder Aufwandsersatz > handelt, weil die Zahlung abgabenfrei ist.
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