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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Umsatzsteuer muss wenn überhaupt der Referent > abführen, nicht der Verein. > Es gilt der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro. > Wird der nicht überschritten, fällt auch keine > Lohn- oder Einkommensteuer an.
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