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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Das ist richtig. Der FB nach § 3 Nr. 26 EStG > befreit nur bestimmte Zahlungen, die von > gemeinnützigen Organisationen gezahlt werden. Bei > einer Spielgemeinschaft muss also vertraglich > geregelt werden, dass einer der beteiligten > Vereine den Übungsleiter einstellt und dessen > Vergütung zahlt.
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