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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Auch Wahlen sind Abstimmungen. Das Stimmrecht > umfasst also auch das Wahlrecht - es sein denn, > die Satzung regelt das ausdrücklich anders. > > Eine Blockwahl ist nur zulässig, wenn die Satzung > das ausdrücklich vorsieht. Sonst gilt immer die > Einzelwahl, d.h. für jedes Mitglied kann mit JA > oder NEIN gestimmt werden (wobei bei mehreren > Kandidaten ein JA für einen natürlich automatisch > ein NEIN für die anderen ist. > > Im übrigen gilt: Die Details des Wahlverfahrens > liegen zunächst im Ermessen des Wahlleiters. Bei > Wünschen aus dem Mitgliederkreis wird abgestimmt - > so etwa, wenn eine geheime Wahl vorgeschlagen > wird. Einen Anspruch eines einzelnen Mitglieds auf > eine geheime Wahl gibt es aber nicht.
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