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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Frank schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei der Ermittlung des Überschusses der Einnahmen > über die Ausgaben im ideellen Tätigkeitsbereich > handelt es sich nicht um eine steuerliche > Gewinnermittlung im Rahmen der Ermittlung von > steuerpflichtigen Einkünften. Daher finden die > Regelungen des Einkommensteuerrecht zur > steuerlichen Gewinnermittlung im ideellen > Tätigkeitsbereich keine Anwendung - damit auch > nicht die Regelungen zu den nicht abzugsfähigen > Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 5 EStG. > Soweit Aufwendungen dem ideellen Tätigkeitsbereich > zuzuordnen sind, sind sie in voller Höhe bei der > Überschussermittlung abzuziehen.
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