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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn der Tierschutzverein verpflichtet ist, die > Kosten der Tierpension zu bezahlen und mit einem > Förderer vereinbart, dass dieser einen Teil der > Kosten trägt - und dieser sodann unmittelbar an > die Pension überweist - liegt eine Abkürzung des > Zahlungweges vor. Der Tierschutzverein darf in > diesem Fall eine Zuwendungsbestätigung > ausstellen. > > wenn es sich um freiwillige Zahlungen handelt, ist > ein Spendenabzug nicht zulässig. In diesem Fall > müsste der Spender an den Tierschutzverein > überweisen - ggf. mit Zweckbindung.
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