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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Friedrich Adam schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Zusammen, > > unter welchen Voraussetzungen darf ein > gemeinnütziger Verein, dessen zwecks in der > Satzung wie folgt beschrieben ist: > > „2. Der Verein verfolgt durch den vorgeschriebenen > Satzungszweck ausschließlich und unmittelbar > gemeinnützige, > kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des > Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der > Abgabenordnung. > Der Verein ist selbstlos tätig. Er erstrebt keine > Gewinne und verfolgt nicht in erster Linie > eigenwirtschaftliche > Zwecke > 3. Mittel des Vereins, insbesondere auch > eventuelle Gewinne und Erträge, dürfen nur für > satzungsgemäße Zwecke > verwendet werden. > 4. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine > Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als > Mitglieder auch keine > sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der > Verein darf keine Person durch zweckentfremdete > Ausgaben > oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen > begünstigen.“ > > bedürftige Mitglieder oder andere bedürftiger > Personen FINAZIELL unterstützen. > > > z.B. Mitglied A (40J, sitzt seit der seiner > Kindheit im Rollstuhl), hat immer wieder Probleme > seine Stromrechnung zu Zahlen. In wie weit darf > der Verein hier helfen? > > Bin für jeden Tipp oder Link dankbar
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