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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein Vorsteuerabzug ist möglich, wenn das Personal > für umsatzsteuerpflichtige Umsaätze eingesetzt > wird, also dem steuerpflichtigen Bereich > zugeordnet werden kann.
www.vereinsknowhow.de
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