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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Zuwendungsbestätigungen dürfen nicht für > Leistungen ausgestellt werden. > Anders ist es, wenn die Person einen Anspruch auf > Bezahlung der Leistung hat. Dann darf sie > frühestens bei Fälligkeit der Vergütung auf die > Auszahlung verzichten. Für den Verzicht auf > Auszahlung darf eine Zuwendungsbestätigung > ausgestellt werden (anzukreuzen ist "Es handelt > sich um Aufwandsverzicht")
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