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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Goetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Die geselligen Teile der Mitgliederversammlung > sind ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. > Solange Sie die Grenzen der Umsatzsteuerpflicht > von 17.500 € p.a. bzw. weniger als 35.000 € p.a. > Einnahmen in allen wiGB zusammen haben, ergeben > sich keine steuerlichen Auswirkungen. > Der Verlust ist dem Grunde nach schädlich, weil > Sie ihn mit Mitteln des ideellen Bereichs > ausgleichen. Andererseits werden > "Annehmlichkeiten" für Mitglieder nicht > beanstandet, wenn ein Betrag von etwa 40,00 € je > teilnehmendem Mitglied im Jahr nicht überschritten > werden.
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