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Steuern und Buchführung
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Für dem Zweckbetrieb gilt die 35.000-Euro-Grenze > nicht. Grundsätzlich sind also die Erträge > unabhängig von der Höhe des Umsatzes > ertragssteuerfrei. > Ich habe aber Bedenken, ob der genannte > Beherrbergungsbetrieb als Zweckbetrieb behandelt > werden kann. > Wer genauer wird da untergebracht und wie hängt > das mit dem eigenen Sportbetrieb zusammen?
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