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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es kommt darauf an, ob der veranstaltende Verein > oder ein Dritter in Zusammenhang mit der > Veranstaltung die Sportler bezahlt, nicht ob diese > aufgrund anderer Einnahmen als bezahlte Sportler > gelten. > Es heißt hier in § 67a AO ganz eindeutig: "...wenn > kein anderer Sportler teilnimmt, der für die > Teilnahme an der (!) Veranstaltung von dem Verein > (!) oder einem Dritten im Zusammenwirken (!) mit > dem Verein über eine Aufwandsentschädigung hinaus > Vergütungen oder andere Vorteile erhält." > Wenn als weder Ihr Verein noch ein Sponsor o.ä. > die Sportler vergütet, ist die Veranstaltung dem > Zweckbetrieb zuzuordnen.
www.vereinsknowhow.de
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