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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
M.Lieb schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ein gemeinnütziger Sportverein vereinnahmt im > Rahmen von Sportveranstaltungen neben Melde- und > Startgeldern von den Teilnehmern/teilnehmenden > Vereinen auch Kampfrichterumlagen. > > Betrachtet man die Einnahmen aus > Kampfrichterumlagen als Einnahmen aus sportlichen > Veranstaltungen, so wird hierdurch die > Zweckbetriebsgrenze in Höhe von 35.000 € > überschritten. Da an den Sportveranstaltungen zum > Teil wahrscheinlich auch bezahlte Sportler > teilnehmen (ist für uns schwer ermittelbar), > würden die Veranstaltungen voraussichtlich als > wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einzustufen > sein. Bleibt es für die Teilnehmer- und > Meldegelder dann bei der Umsatzsteuerbefreiung? > Gilt die Umsatzsteuerbefreiung auch für die > Kampfrichterumlagen? > > Oder kann man die Kamprichterumlage ggf. auch als > Aufwandserstattung o.ä. (durchlaufender Posten) > sehen und somit nicht als Einnahme der sportlichen > Veranstaltung? Letztlich zahlt der Sportverein ja > zunächst Aufwandsentschädigungen (Anwendung § 3 > Nr. 26 EStG möglich?), Reisekosten etc. an die > Kampfrichter und legt diese dann auf die > Teilnehmer der sportlichen Veranstaltungen um. > > Wie sehen Sie das? Gibt es ggf. mögliche > Gestaltungsoptionen? > > Vielen Dank für eine Antwort und liebe Grüße!
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