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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Goetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Entscheidend ist der gemeinnützigkeitsrechtliche > Status der Abteilung. > Nach § 67a AO ist die Zuordnung im Sportbereich > wie folgt geregelt: > 1. Alternative: Ein steuerbegünstigter > Zweckbetrieb liegt vor, wenn die Einnahmen aus > sportlichen Veranstaltungen im Jahr weniger als > 35.000 € betragen. Dann ist die Bezahlung von > Sportlern unerheblich. > 2. Alternative: Ein steuerschädlicher > wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn > die Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen im > Jahr mehr als 35.000 € betragen. > 3. Alternative: Der Verein optiert dahingehend, > dass jede Veranstaltung, an der ein bezahlter > Sportler teilnimmt, dem wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieb zugeordnet wird und alle übrigen > Veranstaltungen dem Zweckbetrieb. Auf die Höhe der > Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen kommt es > hierbei nicht an. > > Ein "bezahlter Sportler" im Sinne des > Gemeinnützigkeitsrechts liegt vor, wenn der > Sportler über seinen für die Sportausübung > nachgewiesenen Aufwand hinaus Vergütungen erhält. > Bei Zahlungen bis 400,00 Euro im > Monatsdurchschnitt an Sportler des Vereins, wird > vermutet, dass insoweit keine schädlichen > Zahlungen vorliegen, der Sportler also kein > "bezahlter Sportler" im Sinne dieser Vorschrift > ist.
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