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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Goetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Es handelt sich um eine Bewirtung aus > geschäftlichem Anlass. > § 4 Abs. 5 EStG lautet: ...abzugsfähig sind: > 2. Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus > geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent der > Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen > Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und > deren Höhe und betriebliche Veranlassung > nachgewiesen sind. 2 Zum Nachweis der Höhe und der > betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen hat > der Steuerpflichtige schriftlich die folgenden > Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass > der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen. 3 Hat > die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, > so genügen Angaben zu dem Anlass und den > Teilnehmern der Bewirtung; die Rechnung über die > Bewirtung ist beizufügen;
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