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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Ronny schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Vorstand (2 oder 3 Personen) unseres > gemeinnützigen Vereins möchte sich mit einem > potentiellen "Geschäftspartner" zwecks Besprechung > einer ehrenamtlichen Mitarbeit auf halber Strecke > treffen. Dazu soll in einer Gaststätte dann eine > Kleinigkeit verspeist werden (Kaffee und Kuchen). > > Leider finde ich überall nur "Bewirtung" (was ja > nicht der Fall sein dürfte) oder > "Annehmlichkeiten" (die aber nur für > Vereinsmitglieder sind). > > Was ist es denn jetzt genau und wie wird es > verbucht, wenn diese "Kleinigkeiten" für 3 > Mitglieder und 1 potentiellen Partner aus der > Kasse gezahlt werden und ist das > gemeinnützigkeitsunschädlich? > > Der Geschäftspartner soll ja zur Unterstützung > eines unserer satzungsgemäßen Ziele eingespannt > werden. > > Danke für die Antwort. (wir sind Abo-Kunden)
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