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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Franz schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag! > > Vielleich kann mir jemand bei folgendem "Problem" > behilflich sein oder seine Einschätzung dazu > abgeben. > > Eine gemeinnützige GmbH hat die Prävention und > Suchthilfe für Betroffene, deren Angehörige und > der Allgemeinheit zum Gesellschaftszweck. Klienten > sind vor allem Jugendliche und junge Erwachsene. > > Zur Finanzierung bekommt die Gesellschaft u.a. > auch Bußgelder aus Strafverfahren zugewiesen. > Soweit nur ein Bußgeld zu zahlen ist, stellen > diese Einnahmen im ideellen Bereich dar; soweit > kein Problem. > > Meine Frage: Ändert sich hieran etwas, wenn das > Gericht neben dem Bußgeld an die Gesellschaft dem > Verurteilten auferlegt, zusätzlich einen Kurs oder > eine Beratung bei der Gesellschaft zu belegen und > insoweit von den üblich anfallenende Kursgebühren > befreit ist? Ist hierin dann eine Gegenleistung > seitens der gGmbH zu sehen, sodass diese Bußgelder > dann im Zweckbetrieb zu erfassen sind?
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