Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung
: Forum Vereinsknowhow
Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nach § 4 Nr. 22b UStG sind Kulturveranstaltungen > nur befreit, soweit es um Teilnahmegebühren für > die aktive (!) Teilnahme geht (z. B. > Musikwettbewerbe). Das dürfte hier nicht > zutreffen. > Es greift aber wohl § 4 Nr. 22a UStG (Vorträge, > Kurse und anderen Veranstaltungen belehrender > Art). Die Kostengrenze sollte kein Problem sein. > Bei Kindern und Jugendlichen werden hier keine > allzu hohen Anforderungen an den Inhalt der Kurse > gestellt. Nicht befreit sind hier aber die > Nebenleistungen (Verpflegung, Nahverkehrsticket). > Hier gälte aber der ermäßigte Steuersatz des > Zweckbetriebs (mit Vorsteuerabzug). > Ein Jugendtreffen wäre typischerweise als Leistung > der Jugendhilfe (§ 4 Nr. 25 UStG) befreit. Das > gälte hier auch für die Verpflegung und andere > Nebenkosten. Hier muss sich aber um einen Träger > der öffentlichen Jugendhilfe oder eine andere > Einrichtungen mit sozialem Charakter handeln. > Denkbar wäre auch eine Befreiung nach § 4 Nr. 23 > UStG (Aufnahme von Jugendlichen für Erziehungs-, > Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke). Auch hier > ist die Verpfegung steuerfrei.
www.vereinsknowhow.de
.