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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Georg schrieb: ------------------------------------------------------- > Unser gemeinnütziger Verein veranstaltet ein > mehrtägiges Jugendtreffen was zum Teil aus > Zuschüssen, zum andern Teil aus > Teilnehmerbeiträgen finanziert wird. > Die uneinheitlich hohen (je nach Herkunftsland > unterschiedlichen) Teilnehmerbeiträge ermöglichen > allen die Teilnahme am gesamten Treffen. > Diese Beiträge scheinen mir unter § 4 Nr. 22 UStG > als nicht steuerbare Teilnehmerbeiträge für eine > "andere Kulturelle Veranstaltung" zu fallen. > Alle Teilnehmer sollen jeden Tag des Treffens ein > sehr einfaches Mittag- und Abendessen sowie ein > Kombiticket für den öffentlichen > Personen-Nahverkehr erhalten. > Sind Mahlzeiten und Fahrkarte als > "Nebenleistungen" zu betrachten und damit auch > steuerfrei? (Der Einfachheit halber scheint uns > diese Lösung am besten, auch wenn ein > Vorsteuerabzug dadurch nicht in Frage kommt.) > Die Mahlzeiten und Reise im ÖPNV gehören fest zum > Programm der Begegnung und ermöglichen darüber > hinaus die Teilnahme am sehr straffen > "Hauptprogramm" (wenn jeder sich selbst Verpflegen > müsste wäre dies unmöglich).
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