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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Frieda schrieb: ------------------------------------------------------- > Ok. Ich verstehe es leider nicht wirklich. Das > ligt wahrscheinlich daran, dass meine > buchhalterische Berufspraxis aus der Wirtschaft > stammt und nicht aus dem Vereinsleben. Dort kann > ich es nachvollziehen, hier nicht. > > Ich habe noch eine andere Meinung zu diesem Thema > gefunden. Diese würde ich noch einmal zur > Diskussion stellen: > > Fakt: Der WGB "verschenkt" Strom an den ideellen > Bereich (Entnahme WGB, Verbrauch für Museums- und > Büroräume des ideellen Bereich). Dieser Vorgang > muss also in beiden Bereichen erfasst werden. Im > WGB wird es als Ertrag im Konto 8052 > (Unentgeltliche Wertabgabe) erfasst, im Ideellen > Bereich als Stromkosten, z.B. mit Konto 2660 > (Raumkosten). Die Umbuchung selbst erfolgt über > ein neutrales Verrechnungskonto (Kontenklasse 0). > Jede Zuwendung zwischen verschiedenen Bereichen > müsse in beiden Bereichen gebucht werden, damit > Finanzstrröme (hier der wertmäßige Stromfluss) > klar nachgewiesen werden.
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