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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. können/dürfen auf einer Klausurtagung > Beschlüsse gefasst werden? > > # Ist eine Klausurtagung keine Vorstandssitzung. > Was regelt die Satzung dazu? > > 2. Wenn eine klare Vertretungsregelung in der > Satzung verankert ist, das immer jeweils zwei > Vorstandsmitglieder (wir sind sechs und sind der > Vorstand im Sinne des § 26 BGB laut Satzung) den > Verein nach innen und außen vertreten, ist dann > eine Beschlussfassung notwendig? > > # Beschlussfassung und Vertretung sind nicht das > Gleiche. Wer ohne Zustimmung des Vorstands > handelt, riskiert private Haftungsfolgen, auch > wenn er vertretungsberechtigt ist.
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