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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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GroßeFeder schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > als Vorstandsmitglied erhalte ich per Mail die > Tagesordnung zur anstehenden Klausurtagung. So > weit so gut. > Ich stelle fest, dass unter einem TOP zwei > Beschlüsse gefasst werden sollen. Einer davon > betrifft die Vertretungsberechtigung des > Vorstandes, die klar in der Satzung bei uns i.V.m. > §26BGB geregelt ist. > > Fragen: > 1. können/dürfen auf einer Klausurtagung > Beschlüsse gefasst werden? > 2. Wenn eine klare Vertretungsregelung in der > Satzung verankert ist, das immer jeweils zwei > Vorstandsmitglieder (wir sind sechs und sind der > Vorstand im Sinne des § 26 BGB laut Satzung) den > Verein nach innen und außen vertreten, ist dann > eine Beschlussfassung notwendig? > (Die Vertretung nach außen und innen soll > beschränkt werden auf nur zwei bestimmte > Vorstandsmitglieder. > > GroßeFeder
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