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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Was ist, wenn bspw. 400 € von den Ausgaben durch > Einnahmen der Teilnehmer gedeckt werden? (Also 100 > € "Verlust") > Müsste man dann 400 € in den ZB buchen (Einnahmen > und Ausgaben) und die restlichen 100 €, die nicht > gedeckt sind, würden in den IB fallen? Also muss > man hier aufteilen? > > # Ganz richtig. > > - Was ist, wenn die Teilnehmer mehr zuzahlen als > die Fahrt tatsächlich wert ist? > Bspw. 700 € werden zugezahlt, 500 € kostet die > Fahrt... Fällt das dann alles in den wGB, weil man > einen Überschuss generiert? > > # Nein, auch der Zweckbetrieb kann Überschüsse > haben. Bei voller Deckung der Kosten aus > wirtschaftlichen Einnahmen ist aber natürlich > keine Zuordnung zum ideellen Bereich möglich. > > - Welches Konto könnte ich verwenden oder anlegen > im SKR42? > > # Das wäre ein entsprechendes Umsatzerlöskonto. > > > - Und bei Mikrofonierung/Beschallung: Ginge auch > hier die 6er-Klasse statt der 5er-Klasse? > > # Der SKR 42 ist spartenneutral. Man muss also > Konten anlegen oder umbenennen. Entscheidend ist > die Zuordnung zu den steuerlichen Beriechen.
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