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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei Punkt 2 heißt das also, dass der > wirtschaftliche Geschäftsbereich Einnahmen aus der > Einspeisung und dem Eigenverbrauch (Entnahme) hat > und damit Gewinn erwirtschaftet. > > # Nein, der Eigenbedarf ist keine Einnahme. Nur > wenn man die PV-Anlage ganz dem steuerpflichtigen > Bereich zuordnet, wäre das eine unentgeltliche > Wertabgabe. > > Die Fördermittel/Zuschüsse gehören aber in den > Ideellen Bereich? > > # Nein, wenn die PV-Anlage aus Zuschüssen > finanziert wurde, mindert der Zuschuss entweder > die Anschaffungskosten oder er wird als Einnahmeim > steuerpflichtigen Bereich verbucht. > > Wird die PV-Anlage überhaupt ins Anlagevermögen > gebucht, wenn sie zu 100% durch Zuschüsse > finanziert wurde? > > # Ja, aber sie wird dann nicht steuerlich > abgeschrieben.
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