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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
DaW schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > wir haben Ende November unsere 2. MV in diesem > Jahr da wir unsere Satzung ändern möchten. Nun ist > es so, dass wir weder auf der 1. MV noch jetzt bei > der 2. MV den Kassenprüfbericht als TOP behandeln, > da die Kassenprüfung noch nicht beendet ist. > Hintergrund ist, dass unsere Satzung vom Ursprung > eine stichprobenartige Prüfung vorsieht. > > Bei der Prüfung ist aufgefallen, dass unser > Kassenwart versehentlich einen Betrag von 300€ auf > ein falsches Konto verbucht hat. Dies nehmen die > Kassenprüfer nun zum Anlass eine vollumfängliche > Prüfung vorzunehmen und wünschen die > Zurverfügungstellung aller Belege aus 2023 in > Papierform. > > Eine Vielzahl der Belege haben wir aber in > Mailform und auch entsprechend abgelegt, so das > wir auf der Suche nach einer digitalen Lösung > waren die wir nun auch gefunden haben. Allerdings > erfordert diese den Aufwand, alle Belege > entsprechend den Buchungen zugeordnet, > hochzuladen. (Wir arbeiten hier mit WISO Mein > Verein) > > In der Einladung zur MV haben wir darauf > hingewiesen, dass der Kassenprüfbericht für 2023 > im Q2 auf der MV vorgestellt wird und dann auch > erst die Entlastung für den Vorstand beantragt > wird. Wir haben auch mitgeteilt, das wir > zwischenzeitlich auf der Suche nach einer > digitalen Lösung für die Zurverfügungstellung der > Belege waren und die Prüfung daher nicht > abgeschlossen ist. > > Nun melden sich Vereinsmitglieder das dies > satzungswidrig sei, da eine Kassenprüfung jährlich > zu erfolgen hat und damit auch die Entlastung. > > Ist dem so? Wie können wir gegenüber den > Vereinsmitgliedern argumentieren? Unsere Satzung > regelt dazu nur: > > § 13 Kassen- und Rechnungsprüfung > (1) Jährlich hat eine stichprobenartige Kassen- > und Rechnungsprüfung zu erfolgen. Hierzu ist die > Buchführung sowie der Jahresabschluss zu prüfen. > Die Kassen- und Rechnungsprüfung > überprüft die Kassengeschäfte des Vereins auf > sachliche Richtigkeit. Die Zweckmäßigkeit der > Mittelverwendung gehört nicht zur Prüfung. > > Die Prüfung in dem Sinne ist ja erfolgt nur noch > abgeschlossen. > > Vielen Dank im voraus
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