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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn ich einem Mitglied den Raum für einen Tag > vermiete, damit diese ein Theaterstück entwicklen > können, wäre es der Zweckbetrieb mit 7% > Versteuerung, richtig? > > # Das ist fraglich, weil die Voraussetzungen des § > 65 AO nicht erfüllt sind. > Ein Zweckbetrieb käme nur nach der speziellen > Verwaltungsregelung zu sog. > Selbstkostenzweckbetrieben in Frage, wenn der > Mieter gemeinnützig ist. > Es spielt dabei keine Rolle, ob der Mieter > Mitglied ist. > > Wenn ich dazu das Lichtpult und die Tontechnik > mitvermiete, also Gerätschaften die zum > Theaterbetrieb dazu gehören, wären dass dann auch > 7%? > # Hier gilt das Gleiche. Der ermäßigte > Umsatzsteuersatz kommt jedenfalls nicht in Fragen, > weil das Konkurrenzverbot ders § 12 Abs. 2 Nr. 8a > UStG strenger ausgelegt wird, als das des § 65 > AO. > > Und wie würde es besteuert werden, wenn ein > Mitglied des Theatersaal für eine private > Geburstagsfeier nutzen will. Ist das Zweckbetrieb > oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. > > # Hier scheidet ein Zweckbetrieb definitiv aus.
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