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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Konkretes Bundesland ist Bayern. > > # Vom bayerischen Finanzministerium gibt es keine > konkrete Festlegung. > > Also wenn der Mitgliedsbeitrag bspw. 10 € beträgt, > darf maximal 10 € auch jedes Mitglied erhalten? > Und dann wohl auch nicht mehr als diese 10 € bei > den persönlichen Anlässen? > > > # Das ist nicht geklärt. > > Diese Zuwendungsgrenze von (offenbar) maximal > 40/60 € greift aber soweit ich informiert bin > ohnehin nur im ideellen Bereich/Bereich der > Mitgliederpflege, denn: > Meines Wissens greifen die Grenzen aber so oder so > nicht bei Zuwendungen wie bspw. Getränke im Rahmen > des Zweckbetriebs, weil hier angenommen wird, dass > ein gestelltes Getränk eine Art Gegenleistung ist > für die im Zweckbetrieb geleistete Arbeit. > > # Bei Annehmlichkeiten im Rahmen von > Arbeitseinsätzen wird der Betrag teils zusätzlich > anerkannt. > Das Problem ist einfach: Es gibt hier keine > einheitlichen und klaren Aussagen der > Finanzverwaltung. > Deswegen ist die Diskukssion müßig. > Am besten wäre es, bei zuständigen Finanzamt > anzufragen. Man darf sich da aber auch keine > verbindliche Aussage erhoffen.
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