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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Babsy schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Haben die Obersten Finanzbehörden (oder wer > auch > > immer) hier Listen o.ä. herausgegeben oder wo > > liest man das ansonsten heraus? > > > > # Einige Finanzministerien haben das in ihren > > Broschüre "Verein und Steuern" o.ä. angegeben. > > Andere haben sich gar nicht geäußert. Um > welches > > Bundesland geht es? > > > > Dass das an den MItgliedsbeitrag habe ich noch > nie > > gelesen... Woraus ergibt sich denn das bzw. wo > > lesen Sie das heraus? > > > > # Auch das findet sich teils in den o.g. > > Broschüren. > > Die Logik ist aber nachvollziehbar: Es sollen > > nicht alle Beiträge faktisch an die Mitglieder > > zurückfließen. > > > > 40 €, aber nicht mehr als der Mitgliedsbeitrag > ist > > also das Minumum, das allgemein als zulässig > > gilt. > > > > ... wenn bei einzelnen Mitgliedern persönliche > > Anlässe (Hochzeit, Geburt etc.) anstehen... > > > > # Hier wird der Betrag zusätzlich erlaubt. > > > > Danke für die schnelle Antwort! > > Konkretes Bundesland ist Bayern. > > Also wenn der Mitgliedsbeitrag bspw. 10 € beträgt, > darf maximal 10 € auch jedes Mitglied erhalten? > Und dann wohl auch nicht mehr als diese 10 € bei > den persönlichen Anlässen? > Wenn das so wäre, wäre das ja mehr als > realitätsfern... > > Diese Zuwendungsgrenze von (offenbar) maximal > 40/60 € greift aber soweit ich informiert bin > ohnehin nur im ideellen Bereich/Bereich der > Mitgliederpflege, denn: > Meines Wissens greifen die Grenzen aber so oder so > nicht bei Zuwendungen wie bspw. Getränke im Rahmen > des Zweckbetriebs, weil hier angenommen wird, dass > ein gestelltes Getränk eine Art Gegenleistung ist > für die im Zweckbetrieb geleistete Arbeit. > Wenn bspw. ein Theaterverein für eine Aufführung > probt und dabei ein Getränk (oder gelegentlich > auch mal Verpflegung) gestellt bekommt, wird das > nicht beanstandet. > So sollte es sein...
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