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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Haben die Obersten Finanzbehörden (oder wer auch > immer) hier Listen o.ä. herausgegeben oder wo > liest man das ansonsten heraus? > > # Einige Finanzministerien haben das in ihren > Broschüre "Verein und Steuern" o.ä. angegeben. > Andere haben sich gar nicht geäußert. Um welches > Bundesland geht es? > > Dass das an den MItgliedsbeitrag habe ich noch nie > gelesen... Woraus ergibt sich denn das bzw. wo > lesen Sie das heraus? > > # Auch das findet sich teils in den o.g. > Broschüren. > Die Logik ist aber nachvollziehbar: Es sollen > nicht alle Beiträge faktisch an die Mitglieder > zurückfließen. > > 40 €, aber nicht mehr als der Mitgliedsbeitrag ist > also das Minumum, das allgemein als zulässig > gilt. > > ... wenn bei einzelnen Mitgliedern persönliche > Anlässe (Hochzeit, Geburt etc.) anstehen... > > # Hier wird der Betrag zusätzlich erlaubt.
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