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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ja, hier gilt die Obergrenze für "Annehmlichkeiten > im Rahmen der Mitgliederpflege". In jedem Fall > dürfen das 40 Euro pro Jahr sein (aber nicht mehr > als der Mitgliedsbeitrag). Manche Bundesländer > erlaubten auch 60 Euro.
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