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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei öffentlichen Zuwendungsgebern geht es ja nicht > um gemeinnützigkeitsrechtliche Rücklagen, sondern > um verfügbare Eigenmittel, die für die geförderten > Projekte eingesetzt werden können. Das betrifft > regelmäßig nur eine institutionelle Förderung. > Dabei wird gelten. > - Es ausschließlich um liquide oder leicht > liquidierbare Mittel. > - Es müsste der Nachweis geführt werden, dass > diese Mittel anderweitig gebunden sind (z.B. als > Rückstellungen für Reparaturen oder absehbar > benötigte Anschaffungen, die nicht aus den > Zuschüssen finanziert werden können. > > Letztlich steht es ja im Ermessen des > Zuwendungsgebers, was er hier akzeptiert.
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