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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Anders also die Sozialabgaben bei Lohn und Gehalt, > wird die KSK nicht vom Honorar abgezogen. Es > handelt sich um zusätzliche Honorarkosten, die wie > das Honorar selbst gebucht werden können (nicht > über Personalkosten, sondern als sonstige > betriebliche Aufwendungen). Die KSK wird > nachträglich gemeldet und abgeführt.
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