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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Vereinsmeier352 schrieb: ------------------------------------------------------- > Ok, danke. > Das heißt: Ein durchlaufender Posten kann nur dann > vorliegen, wenn die Mitglieder den Busunternehmer > (und auch die anderen Kosten) direkt bezahlten > würden. Das ist ja bei uns nicht der Fall: > Wir vereinnahmen die Teilnehmerzahlungen und > bezahlen davon z.B. Bus, Hotel, Eintrittsgelder > etc. > Am Ende verbleibt entweder ein geringfügiger > Überschuss, oder ein "Verlust", der über einen > Zuschuss (natürlich nur an die MITGLIEDER des > Vereins, nicht Externe) gedeckt wird. > Da Kosten und Teilnehmergebühren nie 1:1 aufgehen, > kann also gar kein durchlaufender Posten vorliegen > und es sollte das Verrechnungsverbot des § 246 HGB > gelten. > Hoffe, ich liege richtig... > > > > In unserem Fall bedeutet das aber auch: Wenn die > Einnahmen (Zahlungen der Teilnehmer) allein schon > wegen einer Vereinsfahrt bei ca. € 10.000 (eher > mehr) liegen und dazu in einem Jahr noch Einnahmen > (insbesondere im Zweckbetrieb) kommen bspw. € > 15.000, dann würde das bedeuten, dass wir (im > Grunde AUFGRUND der Fahrt) über die € 22.000 > kommen und die KU-Eigenschaft damit wegfällt.
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