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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehe ich es richtig, dass in Zweckbetrieben auch > die Pflicht besteht, Wirtschaftsgüter zu > aktiveren? > > # Es gibt jedenfalls keine Pflicht abzuschreiben, > weil die einschlägige Regelung in § 4 Abs. 3 EStG > nur für Gewinneinküfte gilt, die es im > Zweckbetrieb nicht gibt. > In die Vermögensaufstellung muss das > Wirtschaftsgut aber schon aufgenommen werden. > > Eine richtige EÜR + AVEÜR muss doch nur im > steuerschädlichen WGB zusammen mit der > KSt+Gem-Erklärung beim FA abgegeben werden. > > # Ja, diese Anlagen sind nur erforderlich, wenn > der Verein steuerpflichtig geworden ist. > > Müssten wir dann zusätzlich Anlagenverzeichnis > bzw. Anlagenspiegel für den Zweckbetrieb zusammen > mit der Übermittlung einreichen? > > # Einreichen nicht, aber führen.
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