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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Vereinsmeier352 schrieb: ------------------------------------------------------- > Unser Musikverein kauft ein selbstständig > nutzbares Wirtschaftsgut < 800,00 €. > M.E. nach den üblichen steuerrechtlichen > Vorschriften iSd Einkommensteuer/Ertragsteuer ein > GWG. > Es wird ausschließlich im Zweckbetrieb genutzt. > > Sehe ich es richtig, dass in Zweckbetrieben auch > die Pflicht besteht, Wirtschaftsgüter zu > aktiveren? > Eine richtige EÜR + AVEÜR muss doch nur im > steuerschädlichen WGB zusammen mit der > KSt+Gem-Erklärung beim FA abgegeben werden. > > Müssten wir dann zusätzlich Anlagenverzeichnis > bzw. Anlagenspiegel für den Zweckbetrieb zusammen > mit der Übermittlung einreichen? > > Danke für Eure Rückantwort!
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