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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Wenn ich richtig liege, müsste auch für solche > Fälle die jährliche € 60,00-Grenze für > Vereinsmitglieder gelten, das heißt, jedes > Mitglied dürfte maximal um diesen Betrag > bezuschusst werden... Richtig? > # Ja, wenn das keine zweckbezogene Fahrt ist. > > 2. Man verstößt doch nicht allein schon dadurch > gegen die Gemeinnützigkeit, dass externe Personen > mitfahren, oder? > # Nein. Sie dürfen aber nicht in gleicher Weise > bezuschusst werden > > Sollte danach etwas übrig bleiben, erstatten wir > diesen Überschussbetrag "nach Köpfen" auf die 5 > Nicht-Mitfahrer. Ein Gewinn soll wie erwähnt nicht > erzielt werden. > Ist das so in Ordnung? > # Da hätte ich keine Bedenken. > > 5. In welche Vereinssphäre fällt grds. eine > Vereinsfahrt? Ist hier eine pauschale Aussage > überhaupt möglich? > # Wenn die Fahrt entgeltlich - also wirtschaftlich > - ist und keinen Zweckbezug hat, kommt nur der > steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb > in Frage. > > 7. Nehmen wir an, es würde nach der Durchführung > der Vereinsfahrt ein - wenn auch nur kleiner - > Gewinn entstehen - keine Rückzahlung an > Nichtmitfahrer. Würde allein das schon dafür > sorgen, dass die Fahrt im steuerschädlichen WGB > erklärt werden müsste? > # Das macht keinen Unterschied, weil es hier auf > die Gewinnerzielung nicht ankommt. > > 6.1 Die Fahrt dient zu 100% der Freizeitgestaltung > bzw. touristischen Zwecken. Satzungszwecke werden > also hier nicht verwirklicht. > # steuerpflichtiger wirtschaftlicher > Geschäftsbetrieb > > 6.2 Die Fahrt ist ein Tagesausflug nach > Musterhausen. Hier treten insgesamt mehrere > Musikvereine auf. Es werden also Satzungszwecke zu > 100% verwirklicht. > # Zweckbetrieb > > 6.3 Gemischt veranlasste Fahrt (4-tägig): > Wenn das Konzert im Vordergrund steht, bleibt es > Zweckbetrieb. Evtl. müssen Teile der > Einnahmen/Kosten dem steuerpflichtigen Bereich > zugeordnet werden. > > Nehmen wir an, die Fahrt würde komplett in den > Bereich des ZBs fallen. Dann wären ja die Umsätze > im Hinblick auf die Grenze iHv € 22.000 sehr wohl > von Bedeutung. > # Nein, die Fahrt ist auch bei > Zweckbetriebzuordnung umsatzsteuerpflichtig. > > Hier könnte es nun verschiedene Möglichkeiten zur > Erfassung geben. > # Eine umsatzsteuerfreie Zuordnung gibt es nicht. > Außer es liegt ein durchlaufender Posten vor. Dann > müssten aber alle Kosten (z.B. des > Busunternehmers) direkt mit den Beteiligten > abgerechnet werden. > > > Der Saldo ist in allen vier Fällen € 0,00, zieht > aber ggf. unterschiedliche Konsequenzen nach > sich... > 7.3 Bebuchung € 10.000 auf Aufwandskonto, € 10.000 > auf Ertragskonto. > # Es kommt nur diese Erfassung in Frage (außer bei > durchlaufenden Posten).
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