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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da gibt es grundsätzlich keine Bedenken. Das ist > aber kein durchlaufender Posten, d.h. sowohl die > Mietausgabe als auch die Mieteinahme müssen > gebucht und ertrags- und umsatzsteuerlich > entsprechend behandelt werden.
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