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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Alex schrieb: ------------------------------------------------------- > Es geht um die Frage, ob dem Sportleiter unseres > Schützenvereins in Zukunft die Fahrtkosten > erstattet werden können. Es handelt sich um > Fahrten, die er mit Sportschützen aus dem Schüler- > und Jugendbereich zu Wettkämpfen mit dem eigenen > PKW durchführt. Es sind auch Fahrten dabei, die > zum Beispiel bei Landesmeisterschaften oder auch > bei der Deutschen Meisterschaft eine größere > Entfernung aufweisen. > > Nach unseren Informationen muss sich der Anspruch > auf Kostenerstattung entweder aus der Satzung, > einem Vorstandsbeschluss oder einem schriftlichen > Vertrag (Vereinbarung) ergeben. > Die hier maßgeblichen Regelungen in unserer > Satzung lauten folgendermaßen: > > 1. Mittel des Vereins dürfen nur für die > satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die > Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln > des Vereins. > 2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem > Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch > unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt > werden. > 3. Die Inhaber von Vorstandsämtern sind > ehrenamtlich tätig. Ihnen werden die im Interesse > des Vereins erwachsenen Auslagen sowie der > angemessene Aufwand im Rahmen der Beschlüsse des > Vorstandes ersetzt. > > Danach wäre es ja nicht ausgeschlossen, dass unser > Verein in Zukunft derartige Fahrtkosten erstattet. > Wir haben festgestellt, dass entsprechend den > Vorgaben nach Steuerrecht bis zu 0,30 Euro pro > Kilometer gezahlt werden könnte. Im Steuerrecht > gilt dieses aber nur die einfache Fahrstrecke; > nicht dagegen für die Hin- und Rückfahrt. Kann der > Verein für die gesamte gefahrene Strecke erstatten > ? Ist es bei unserer Satzung ausreichend, dass wir > für die Fahrkostenerstattung eine schriftliche > Vereinbarung mit dem Sportleiter treffen ?
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