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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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sercz schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wir sind ein gemeinnütziger Sportverein mit > inzwischen einigem Umsatz im Wirtschafts- und > Zweckbetrieb. Zur Zeit fallen wir aber noch unter > die Kleinunternehmerregelung. > Wir würden gerne vermeiden, dass wir umsatzsteuer- > oder gar gewerbe-/körperschaftssteuerpflichtig > werden. > > Jetzt möchten wir ein Trainingslager für > Erwachsene in Italien durchführen. Die Kosten für > das Trainingslager sollen zu 100 % auf die > Teilnehmer umgelegt werden. Da es sich um einen > größeren Betrag handelt, soll die Vereinskasse > genutzt werden. Der Großteil der Kosten fällt an > für das Hotel in Italien, sowie die Miete von > Sportanlagen vor Ort in Italien. Das Hotel und die > Sportstätten können keine individuellen Rechnungen > für die Teilnehmer ausstellen. > Dazu kommt die Miete von Fahrzeugen, um die > Teilnehmer nach Italien und zurück zu bringen. Der > Verein hat einen Vertrag mit einem > Carsharing-Anbieter, der genutzt werden soll. > > Wir wollen vermeiden, dass die Umlage von den > Teilnehmern im Vereinshaushalt als steuerbarer > Umsatz verbucht werden muss. > > Wir haben uns zwei Varianten überlegt, sind aber > unsicher, ob sie legitim sind bzw. ob wir alles > bedacht haben: > > 1. Durchlaufender Posten: Die Rechnungen für das > Hotel und die Sportstätten werden auf ein Mitglied > ausgestellt. > a) Der Verein bezahlt die Rechnungen und zieht die > Umlage von den Teilnehmern wieder ein. > b) Alternativ: Der Verein überweist dem Mitglied > die Rechnungsbeträge, damit das Mitglied die > Rechnungen bezahlen kann, und zieht wie gehabt die > Umlage von den Teilnehmern wieder ein. > Damit ist das Mitglied zwar Vertragsnehmer und hat > ggfs damit zusammenhängende Risiken, ist aber > davon befreit, einen großen Geldbetrag durch sein > privates Vermögen zu schleusen. > Die Fahrzeuge vom Carsharing-Anbieter laufen in > der Variante durch den Vereinshaushalt und sind > ggfs steuerbarer Umsatz. > > 2. Nicht steuerbarer Umsatz: Wir fragen uns, ob > der Umsatz überhaupt steuerbar ist. Wieder zwei > Varianten: > a) Die Leistungen Hotel- und Sportstättenmiete > fallen im Ausland an. Kann man dann nicht > argumentieren, dass die Umlage dafür ein nicht > steuerbarer Umsatz ist? > b) Oder: Sind die Umlagen für ein Trainingslager > nach UStG §4 Nr. 22 nicht vielleicht sogar sowieso > steuerfrei? Das würde dann auch die > Carsharing-Fahrzeuge betreffen. > > Können wir eine der Varianten nutzen, um zu > vermeiden dass die Umlage als steuerbarer Umsatz > im Vereinshauhalt verbucht werden muss? Übersehen > wir etwas? > > Viele Grüße > sercz
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