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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > ergänzend zu 2) habe ich gerade nochmal explizit > in den Gesetzen nachgelesen und fühle mich > bestätigt: > > In § 4 Nr. 20b UStG sind Veranstalter von der USt > befreit, wenn die ausübenden Künstler nach § 4 Nr. > 20a befreit sind -> liegt bei uns vor. > > Nach §19 Abs. 3 Nr. 1 UStG sind die gemäß § 4 Nr. > 20b USt-befreiten Umsätze aus der > Gesamtumsatzgrenze herauszurechnen.... > > Oder liege ich einem Missverständnis auf?
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