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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Vorsteuer können Sie ohnehin nur abziehen, > wenn sie ausgewiesen wurde. Bei Dauerleistungen > fällt die Umsatzsteuer mit Ende des > Leistungszeitraums an. > Bei EÜR wird grundsätzlich nach dem > Zahlungszeitpunkt gebucht. Sie können die > Vorsteuer für Abschläge aus früheren Jahren jetzt > noch abziehen.
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