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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Mainzelmann schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Morgen Herr Pfeffer, > Zuwendungen an Vereinsmitglieder können bis 60 € > pro Jahr je Mitglied geleistet werden. > Was fällt alles unter diese Regelung? > > - Verpflegung bei Arbeitseinsätzen > - 100-Jahr-Feier des Vereins (die Teilnehmer > zahlen hierzu einen Betrag, der aber nicht die > gesamten Kosten deckt) > - öffentlicher Festakt mit geladenen Gästen (hier > zahlen die Teilnehmer nichts) > > Mir ist bekannt, dass darüber hinaus bei > persönlichen Anlässen 60 € pro Anlass zugewendet > werden können.
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