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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Erfassung muss im Anlagevermögensbereich > erfolgen. Die Anschaffung als Aufwand zu buchen, > macht ja keinen Sinn. Ein Zuordnung zu den > steuerlichen Bereichen erfolgt erst über die > Abschreibungen. Die Anlagenbuchung ist also > zunächst ohne Bereichszuordnung. > Es wird also gebucht: Grundstücke/Gebäude (1er > Bereich) gegen Sachspenden.
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