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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Till schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > es findet sich in der Literatur der Hinweis, dass > pro Mitglied max. 40 bzw. 60€ für Aufmerksamkeiten > wie z.B. Zuschuss zum Vereinsausflig verwendet > werden dürfen, ohne gegen das Gebot der > Selbstlosigkeit zu verstoßen. > > Woraus darf dieser betrag finanziert werden? > Überschuss steuerpflichtiger Geschaäftsbetrieb > oder auch aus Spenden? > > Vielen Dank
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