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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich hätte die Einnahmen der Zwischenmieter jetzt > im Verwaltungsbereich 4110 bzw. 4111 gebucht wenn > das Haus im Besitz des Vereis wäre. Das ist aber > nicht der Fall, sondern wir mieten das Haus > selbst. Würde ich das trotzdem im > Verwaltungsbereich buchen? Bzw. könnte ich das > theoretisch auch im Zweckbetrieb buchen? > > # Tatsächlich ist die Frage weder von der > Finanzverwaltung noch von der Rechtsprechung > geklärt. Es gibt eine Aussage des BFH, wonach sich > Vermögensverwaltung auf eigenes Vermögen bezieht. > Da ging es aber um Wertpapiere. > Eine Weitervermietung an andere gemeinnützige > Einrichtdungen zu Selbstkosten wäre ein sog. > Selbstkostenzweckbetrieb. Das ist eine Regelung > der Finanzverwaltung.
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