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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > unser gemeinnütziger e.V. ist dieses Jahr wieder > dran mit Körperschaftssteuererklärung. Für 2022 > haben wir im Zweckbetrieb 33.029,- Einnahmen vs. > 93.756,- Ausgaben (=Verlust von 60.726) und im wG > 8.750,- Einnahmen vs. 0,- Ausgaben (bzw. könnte > man hier noch etwa 1.500,- einrechnen, haben wir > aber nie gemacht, da es für uns steuerlich bislang > unerheblich war), d.h. einen Gewinn von 8.750,-€. > Über beide Betriebe haben wir also einen Umsatz > von ca. 42.000,-. > > Folgende Fragen: > 1) Sehe ich es richtig, dass wir dennoch *nicht* > gewerbesteuerpflichtig sind (da wir im wG < 45T€ > Einnahmen haben)? > 2) Dennoch fordert das Finanzamt von uns die > Anlage ZVE. Wieso? Bislang haben wir stets den > Hauptdruck KSt1 und die Anlage Gem abgegeben. > 3) Zur Umstatzsteuerpflicht: ca. 22.400,-€ der > Einnahmen sind aufgrund §4 Nr. 20a UStG > USt-befreit, d.h. wir sind insgesamt nicht > USt-pflichtig, korrekt? Wo gebe ich die > Befreiungen gemäß § 4 Nr. 20a UStG in der > Körperschaftssteuererklärung denn an? > > Danke und Gruß > LuHa
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