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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Marc schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo! > > In unserem gemeinnützigen Verein muss ich mich zum > ersten mal mit einer Sachspende beschäftigen. > Konkret wurden uns Getränke gespendet, die wir auf > einer Veranstaltung verkaufen möchten. Sämtliche > Erlöse aus dieser Veranstaltung werden wir einem > weiteren gemeinnütigen Verein spenden. > > 1) Unabhängig davon, dass eine > Zuwendungsbescheinigung für eine Sachspende beim > Verein und beim Spender deutlich arbeitsintensiver > sind: Dadurch dass wir die Getränke verkaufen > (wirtschaftlicher Bereich) ist eine > Zuwendungsbescheinigung für die Sachspende nicht > möglich, oder? > > 2) Sofern der Getränkelieferant auf Begleichung > der Rechnung verzichtet, handelt es sich um eine > verkürzte Geldspende und ich kann eine > Zuwendungsbescheinigung für eine Geldspende > ausstellen, oder? > > 3) Alternativ bezahlen wir die Rechnung und der > Getränkelieferant überweist uns den > Rechnungsbetrag als Geldspende. Auch hier kann ich > eine Zuwendungsbescheinigung für Geldsppende > ausstellen. > > Unterscheidet sich die Geldspende 3) von der > verkürzten Geldspende 2) für uns als Verein? In > der Buchhaltung spreche ich natürlich > unterschiedliche Konten an. Aber ich sehe das > richtig, dass ich in beiden Varianten die Spenden > im ideelen Bereich verbuche, den gleichen Betrag > in den Zuwendungsbescheinigungen bescheinige und > die Getränke bedenkenlos verkaufen kann? > > Mir ist derzeit nicht ganz klar, in welchem Fall > die Variante 3 zu bevorzugen ist, wenn vorab klar > ist, dass der Getränkelieferant seine Waren > spenden möchte. > > Vielen Dank vorab für die Erläuterungen. > > Viele Grüße > Marc
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